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Das Jedermannsrecht

Das Jedermannsrecht bezeichnet ein allgemeines Recht, das allen Menschen unter gewissen Umständen die Nutzung von Ländereien zugesteht. Dabei ist es im Prinzip unerheblich, ob es sich um öffentliches oder privates Gelände handelt.

Das klingt erst mal verlockend, aber es ist nun nicht so, dass man hier alle Rechte genießen kann und sich einfach alles erlauben darf. Es geht dabei nur um grundlegende Rechte, welche das Betreten des Geländes, das Campieren, Fischen und Jagen und Nutzung von Pflanzen und Früchten betreffen. Das alles unterliegt gewissen Regeln und ist meistens sehr unterschiedlich geregelt. Bekannte Länder, in denen das Jedermannsrecht in irgendeiner Form gilt, sind Finnland, Schweden, Norwegen sowie Schottland, Österreich und die Schweiz.

Grundsätzlich ist das Jedermannsrecht in diesen Ländern zwar vergleichbar, aber es unterscheidet sich doch in gewissen Punkten. In Schweden und Finnland ist das Jedermannsrecht an sich kaum geregelt, dafür gibt es aber allgemeingültige Gesetze, welche die Dinge regeln. In Norwegen besteht ein spezielles Gesetz, welches das Jedermannsrecht regelt. Seit Anfang 2012 dürfen sich Norwegen-Urlauber zur Erholung, zum Wandern, Rad- oder Skifahren oder auch zum Beerenpflücken erstmals auch in sensiblen Aufforstungsgebieten bewegen. Dennoch bleibt die persönlich Pflicht zu Rücksicht auf Flora und Fauna natürlich bestehen. In der Schweiz gilt das Jedermannsrecht vor allem für Waldland und unkultiviertes Gelände. In Schottland erstreckt es sich eigentlich nur auf unkultiviertes Land - sprich nicht auf in Privatbesitz befindliches Land.

Allgemeines zur Nutzung von Ländereien

Grundsätzlich erlaubt das Jedermannsrecht den Menschen, das Land zu durchqueren. Dies gilt zu Fuß, mit Skiern oder mit dem Fahrrad, nicht jedoch für motorisierte Fahrzeuge! Beim Benutzen des Landes darf kein Schaden an der Umwelt erzeugt werden. Im Sommer müssen Felder unter Nutzung von Wegen durchquert werden. Wer Gatter oder Tore oder ähnliches öffnet, muss diese wieder schließen. In Norwegen dürfen landwirtschaftlich genutzt Flächen nie ohne Genehmigung des Eigentümers betreten werden. Grundsätzlich unterliegt das Jedermannsrecht in bestimmten Gebieten Einschränkungen (Militärische Sperrgebiete, Naturschutzgebiete).

Respektieren der Hausfriedenszone

Grundsätzlich gibt es in der Regel eine Hausfriedenszone. Die darf nicht betreten werden, egal ob ein Grundstück eingezäunt ist oder nicht. Man muss private häusliche Bereiche immer respektieren. Es gibt wenige genaue Regeln, wie weit man sich von bewohnten Gebäuden aufhalten darf. Ein interessanter Anhaltspunkt ist die Regelung aus Norwegen, wonach man sich mindestens 150 Meter entfernt von bewohnten Gebäuden aufhalten soll. Dies ist eigentlich für alle Länder ein guter Anhaltswert.

Campieren im Jedermannsrecht

Grundsätzlich erlaubt einem das Jedermannsrecht in der Regel das Zelten auf unkultiviertem Gelände für ein bis zwei Nächte, in dünn besiedelten Regionen auch für mehrere Nächte. Wer in der Nähe von Wohnhäusern campieren will, sollte immer die Genehmigung des Grundbesitzer einholen, hier gilt die oben genannte Hausfriedenszone. In Norwegen gibt es ziemlich konkrete Werte, dort muss ein Mindestabstand von 150 Metern zu bewohnten Gebäuden eingehalten werden.

Zugang zu Gewässern und zum Meer

Das Jedermannsrecht ermöglicht grundsätzlich den freien Zugang zu Meeresküsten, Seen und Flüssen. Sofern kein ausdrückliches Verbot besteht, ist dort Baden, Boot fahren und Anlegen mit Booten erlaubt. Auf wenigen Seen z. B. in Schottland benötigt man für nichtmotorisierte Boote eine Erlaubnis, die in der Regel kostenlos ist.

In Finnland darf man auf allen Gewässern sogar mit Motorbooten fahren. In Norwegen gilt das auf Salzwassergewässern und Seen, die größer als 2km² sind. Auf kleineren Seen und Flüssen können Beschränkungen bestehen.

In Schottland braucht man für Motorboote überall eine Lizenz für das Gewässer, auf dem man Fahren will. In Schweden darf man grundsätzlich überall mit Motorbooten fahren, eine Ausnahme besteht für so genannten Wassermotorräder.

Pflanzen sammeln und nutzen

Das Jedermannsrecht erlaubt das Sammeln von Beeren, Pilzen, Blumen und Zweigen für den persönlichen Bedarf. Ausnahmen gelten natürlich für unter Naturschutz stehenden Pflanzen. Man darf keine Äste abbrechen oder lebende Bäume und Sträucher mitnehmen. Tabu ist auch die Mitnahme von Harzen oder Pflanzensäften.

Angeln nach dem Jedermannsrecht

In Finnland darf man grundsätzlich in jeder Form fischen, auf einigen Süßwasserseen gibt es aber Beschränkungen. Aber egal wie man fischt - man braucht immer eine Genehmigung (Ausnahme Jugendliche bis 18 und Erwachsene über 64).

In Norwegen darf man im Salzwasser ohne Genehmigung angeln. Angeln im Süßwasser geht nur mit Angelschein und Genehmigung.

In Schottland darf man ohne Genehmigung nur im Meer angeln. Süßwasserangeln und auch das Angeln auf Salzwasserseen im Binnenland unterliegt in der Regel einer Genehmigungspflicht.

In Schweden benötigt man im Prinzip immer eine Genehmigung, eine gewisse Ausnahme ist freies Fischen.

Jagen nach dem Jedermannsrecht

Jagen wird normalerweise nie durch das Jedermannsrecht erlaubt bzw. geregelt. Es ist eigentlich immer so, dass man zum Jagen in jedem Land behördliche Genehmigungen benötigt. Man muss also davon ausgehen, dass man durch das Jagen ohne Genehmigung auch in Ländern mit Jedermannsrecht den Tatbestand der Wilderei erfüllt.

Offenes Feuer

Offenes Feuer ist im Umfang des Jedermannsrechts im Prinzip immer erlaubt. Man muss sich aber an die Sicherheitsvorschriften halten und mit saisonalen Beschränkungen rechnen. Verboten ist Feuer immer auf Felsen. Sinnvoll ist immer das Bereithalten von Löschwasser. Eine Feuerstelle darf nur dann verlassen werden, wenn sichergestellt ist, dass sie aus ist.

Ungeachtet des Rechts aufs Feuermachen kann je nach Situation durch die Behörden ein Feuerverbot ausgesprochen werden. Dies gilt während Trockenperioden, stellenweise gilt es immer in Naturschutzgebieten. In Norwegen zum Beispiel ist von 15.04. bis 15.09. offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe immer verboten!!

Zum Brennen darf man umherliegende Äste und Restholz verwenden, nicht jedoch Äste von Bäumen abbrechen oder Bäume fällen oder Holz aus Privatbesitz nehmen.

In Finnland ist offenes Feuer ohne Genehmigung von Grundeigentümer im Prinzip verboten, man muss dazu eine Genehmigung einholen.

Abfälle

Abfälle, das versteht sich von selbst, dürfen auch im Rahmen des Jedermannsrechts nicht zurückgelassen werden. Abfälle dürfen auch nicht vergraben werden! Abfallbehälter können immer genutzt werden, aber man darf nichts daneben abstellen. Wenn sie voll sind, muss man einen anderen Behälter suchen.

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