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Skurriles aus Deutschland
Eine Sammlung an skurrilen Regeln bzw. Gesetzen, die man aus Deutschland berichtet:
- Wer in Deutschland nackt aus seinem Auto aussteigt, muss mit einer Strafe rechnen, weil er eine
Ordnungswidrigkeit begeht. Nackt Auto zu fahren ist dagegen gem. StVO nicht als Ordnungswidrigkeit einzustufen.
- Mit Pappnase, falschem Bart oder bemalten Gesicht darf man nicht an öffentlichen Versammlungen
oder Aufzügen teilnehmen. Sofern man sich nach Meinung der Staatsgewalt dadurch der Feststellung der
Identität entziehen will, stellt es einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot (§ 17a II Versammlungsgesetz)
dar und kann mit 12 Monaten Gefängnis oder Geldstrafe belegt werden. Man muss aber fairerweise sagen: das
heißt nicht, dass ein Tragen einer Pappnase o. ä. im Rahmen einer Veranstaltung dadurch grundsätzlich
strafbar ist!
- Interessantes über Kinder weiß die Bundesanstalt für Arbeit zu berichten: welches Kind erstes,
zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes. Gut, dass das mal so klar gesagt
wurde.
- Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau, so wird es vom Finanzgericht Düsseldorf
zumindest gesehen.
- An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit
erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. So hat es angeblich das Landgericht
Rheinland-Pfalz einmal formuliert. Ich habe es nicht verstanden, aber es klingt skurril.
- Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet. So will
es das Bundesreisekostengesetz.
- Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als "dauernde Berufsunfähigkeit" im Sinne
von §16 Abs.1 Satz 3 EStG zu werten und demnach den erhöhten Freibetrag abzuziehen. So will es das Gesetz
über die Anpassung von Versorgungsbezügen.
- Die Bundeswehr bringt in Sachen Tod die Dinge einmal mehr auf den Punkt:
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Dem kann eigentlich
niemand widersprechen.
- Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein, so soll es einmal ein deutsches Gericht in Bayern auf
den Punkt gebracht haben. Das macht doch Sinn.
- Auszug aus einem früheren Merkblatt der Deutschen Bundespost: Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund
seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil ein Inhalt aus mehreren
Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
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